Übertragung der Geschäfte
Am 1. Februar 2019 haben wir die folgenden Arten von Policen zusammen mit den dazugehörigen Verträgen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Aviva Insurance Limited auf Aviva Insurance Ireland DAC übertragen:
- Alle von Aviva Insurance Limited über unsere Niederlassung in der Republik Irland ausgestellten Policen (einschließlich Policen, bei denen aus den Unterlagen von Aviva Insurance Limited hervorgeht, dass sich das versicherte Risiko ganz oder teilweise im Vereinigten Königreich befindet);
- Bestimmte Policen, die von Aviva Insurance Limited über unsere ehemalige Niederlassung in Frankreich ausgestellt wurden;
- Bestimmte Policen, die von Aviva Insurance Limited über unsere ehemalige Niederlassung in Belgien ausgestellt wurden; und
- Bestimmte Firmenkunden- und Privatkunden-Policen oder Teile von Policen, die von Aviva Insurance Limited ausgestellt wurden und wo aus den Unterlagen von Aviva Insurance Limited hervorgeht, dass sich das versicherte Risiko ganz oder teilweise in der EU bzw. in EWR-Ländern befindet, aber nicht im Vereinigten Königreich.
Was bedeutet die Übertragung für Sie?
Aviva Insurance Ireland DAC ist nun der Leistungserbringer Ihrer Police (oder der EWR-Risiken, wenn Ihre Police sowohl EWR-Risiken als auch Risiken im Vereinigten Königreich oder anderswo abdeckt).
Die Übertragung hat keine Auswirkungen auf:
- · die Funktionsweise Ihrer Police;
- · die Bedingungen Ihrer Police;
- · die Zahlungen, die Sie gemäß den Bedingungen Ihrer Police leisten bzw. erhalten;
- · die Kontaktaufnahme mit uns oder
- · den gewohnten Grad an Service, den Sie erhalten.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Übertragung dieses Geschäfts finden Sie in den Fragen und Antworten
Ein Verfahren zum Schutz Ihrer Interessen
Um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer geschützt waren und nicht ungerechtfertigt benachteiligt wurden, folgten wir einem festgelegten Verfahren. Dieses umfasste:
- die Benachrichtigung der betroffenen Versicherungsnehmer über die Übertragungen;
- die betroffenen Versicherungsnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben und sich damit direkt an das Gericht zu wenden, wenn sie glauben, dass sie von der Übertragung negativ betroffen wären;
- eine detaillierte Überprüfung durch einen unabhängigen Experten;
- Beratung von unseren Regulierungsbehörden einzuholen; und
- die Genehmigung durch gerichtlichen Beschluss in Edinburgh.
Unser Vorschlag wurde am 22. Januar 2019 vom Gericht genehmigt.
In unserer Dokumentenbibliothek finden Sie Exemplare des Berichts des unabhängigen Sachverständigen, die Planunterlagen und weitere Gerichtsdokumente.